Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung für eine Tätigkeit als Landesbeamtin oder Landesbeamter beantragen
Sie können sich Ihre ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung für eine Beamtentätigkeit in Schleswig-Holstein anerkennen lassen und entsprechend beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Unterscheidet sich Ihre Berufsqualifikation, die Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat, EWR-Vertragsstaat oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat erworben haben, nicht wesentlich von der Qualifikation des erforderlichen Berufsweges der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein, so können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung anerkennen lassen und entsprechend beantragen.
Die Prüfung kann in den nachfolgenden Fachrichtungen erfolgen
Hinweis: In nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. In diesen Berufen können Sie sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten.
Kurztext
Wer eine Beamtentätigkeit in Schleswig-Holstein ausüben möchte, kann seine ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung anerkennen lassen und dies entsprechend beantragen.
Bitte wenden Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner.
Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung. Nutzen Sie hierfür am besten den Online-Antrag des einheitlichen Ansprechpartners. Alternativ können Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen auch schriftlich, oder persönlich einreichen.
Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nimmt die zuständige Stelle die Prüfung vor, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen an.
Die Prüfung erfolgt nach festgelegten formalen Kriterien (vor allem Inhalt und Dauer der Ausbildung). Ihre Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen (vor allem Fort- und Weiterbildungen).
Sie erhalten über das Ergebnis der Prüfung einen schriftlichen Bescheid. Werden wesentliche Unterschiede in der Berufsqualifikation festgestellt, enthält dieser Bescheid auch Informationen darüber, worin diese Unterschiede bestehen und wie Sie diese ausgleichen können.
Voraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen sind abhängig von der gewählten Laufbahn.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle muss innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.
Es fallen keine Gebühren an.
Dem Antrag sind Bescheinigungen über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen. Dies können sein:
Sie sind verpflichtet, alle für die Ermittlung der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen vorzulegen sowie alle dazu erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Landesbeamtengesetz und Laufbahnverordnung des jeweiligen Bundeslandes; Handlungsgrundlagen werden durch Länder ergänzt
Landesbeamtengesetz und Laufbahnverordnung des jeweiligen Bundeslandes; Handlungsgrundlagen werden durch Länder ergänzt
§ 16 Landesbeamtengesetz (LBG)
§§ 30 -38c Allgemeine Laufbahnverordnung Schleswig-Holstein (ALVO)
Art. 3 Abs. 1 a Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Sie können die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung mittels Online-Antrag über die einheitlichen Ansprechpartner beantragen.
- Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
- Berufsbildung: Überwachung von Auslandsaufenthalten
- Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
- Gesundheitsberufe, Gesundheitsfachberufe: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Schwarzarbeit
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung