Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie können den Verlust melden
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Kurztext
An Ihre zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-121
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
09
Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-555
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-122
E-Mail:
s.bernhardi[at]amt-achterwehr.de
|
Zimmer:
09
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-123
E-Mail:
m.heit[at]amt-achterwehr.de
|
Zimmer:
17
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-123
E-Mail:
i.tietz[at]amt-achterwehr.de
|
Zimmer:
09
Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-555
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt
Tel:
+49 4340/409-122
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
m.benthien[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
09