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Bekämpfungsmaßnahmen beim Austreten von wassergefährdenden Stoffen

Sollten wassergefährdende Stoffe in ein Gewässer gelangen, muss dies sofort verhindert und der zuständigen Wasserbehörde angezeigt werden.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Gelangen wassergefährdende Stoffe aus Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe („VAwS-Anlagen“) oder aus Schiffen in ein Gewässer, in eine Abwasseranlage oder in den Untergrund, so haben diejenigen, die die Anlage betreiben, unterhalten, überwachen oder das Schiff führen, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein weiteres Austreten der wassergefährdenden Stoffe verhindern. Ausgetretene wassergefährdende Stoffe sind so zu beseitigen, dass eine schädliche Verunreinigung des Gewässers nicht mehr zu befürchten ist.

Das Austreten einer nicht nur unbedeutenden Menge von wassergefährdenden Stoffen ist unverzüglich der zuständigen Wasserbehörde, der örtl. Ordnungsbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.

 

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
  • an die nächste Polizeidienststelle (Notruf 110).

 

§ 5 Abs. 2, 3 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)

§ 5 Landeswassergesetz

 

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


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Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
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Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


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Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
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Fr 8.00-12.00 Uhr

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