Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
Betriebe, in denen Stahlbauten hergestellt werden, benötigen eine entsprechende Bescheinigung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Bei der Herstellung von Bauprodukten aus Stahl oder Aluminium sind bestimmte Qualitäts-anforderungen zu erfüllen.
Um die nach Bauproduktenverordnung geforderte CE-Kennzeichnung anzubringen und die damit verbundene Leistungserklärung abgeben zu können, muss der herstellende Betrieb gegenüber einer Zertifizierungstelle nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Betriebe, deren Zulassung nach DIN 18800 Teil 7 ausgelaufen ist oder in Kürze ausläuft, sollten sich rechtzeitig um eine Zertifizierung nach EN 1090 bemühen, da die Umstellung einige Zeit erfordert.
Je nach gewünschter Ausführungsklasse, den zu verarbeitenden Werkstoffen und Zertifizierungsumfang sind die Gebühren unterschiedlich.
Die gewählte Zertifizierungsstelle wird Ihnen gerne ein Angebot erstellen.
Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab an die entsprechende Zertifizierungsstelle zu wenden.
Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Zertifizierungsstelle.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Zulassung im Bereich DIN 18800 Teil 7 Herstellerqualifikations- Klassen A-E (kleiner und großer Eignungsnachweis) ist seit 2014 nicht mehr möglich, da die DIN-Norm in die Europäische Norm EN 1090 überführt wurde. Die letzen Zulassungen nach DIN 18800 Teil 7 laufen auf Grund der 3- jährigen Gültigkeit im Frühjahr 2017 aus.
Eine Bemessung des Bauteiles (Statik) darf künftig nicht mehr nach DIN 18800 Teil 1 erfolgen, sondern muss nach EN 1993, den sogenannten Eurocodes erfolgen.
Herstellerqualifikation für das Schweißen
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