Bewachungsgewerbe: Bestimmte Bewachungsaufgaben (Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher) - Erlaubnis
Wer bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ausüben möchte (z.B. Ladendetektiv), muss zunächst eine Sachkundeprüfung ablegen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
Voraussetzungen:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte.
Je nach Beantragungsumfang und Gemeinde fallen unterschiedliche Gebühren beziehungsweise Kosten an. Diese liegen derzeit zwischen 150,00 und 550,00 Euro (gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Die Bescheinigungen in Steuersachen und der Auszug aus der Schuldnerkartei sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Orte vorzulegen, in denen er in den letzten drei Jahren gewohnt beziehungsweise ein Gewerbe betrieben hat.
Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (zum Beispiel AG, GmbH, e.V.), sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme der Personalpapiere) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen. Dasselbe gilt für Gesellschafter, die über 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.
Ansprechpartner
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Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
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+49 4340 409-000
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Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de
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Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
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Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
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