Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
Wenn Sie als gewerbetreibende Person zu kennzeichnende Stoffe oder Gemische verkaufen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) gilt für das Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Chemikalien und legt Bedingungen für die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen fest.
Erlaubnis gemäß ChemVerbotsV: Wenn Sie gewerbsmäßig Stoffe oder Gemische, die gemäß Anlage 2 Eintrag 1 der ChemVerbotsV zu kennzeichnen sind, an die breite Öffentlichkeit abgeben, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Kurztext
An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Chemikalienüberwachung: Zuständige Behörden
Sie erhalten das Antragsformular für die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
Unternehmen erhalten die Erlaubnis, wenn sie in jeder Betriebsstätte, in der Stoffe oder Gemische gemäß
der ChemVerbotsV abgegeben oder bereitgestellt werden, Personen beschäftigen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Aufnahme der Tätigkeit.
Es wird keine Erlaubnis benötigt, wenn ausschließlich an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgegeben werden soll. Dann reicht eine Anzeige gemäß ChemVerbotsV aus. Zuständige Behörde für die Entgegennahme und Prüfung der Anzeige ist das Landesamt für Umwelt.
- Lohnsteuerhilfeverein: Anerkennung
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
- Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln) Genehmigung
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 704-0
|
Fax:
+49 4347 704-116
E-Mail:
poststelle.flintbek[at]lfu.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr
Freitag von 9.00-12.00 Uhr