Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.