Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für den Profisport beantragen
Wenn Sie als Profisportorganisation, wie beispielsweise Verein, Unternehmen oder Verband, finanzielle Einbußen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie erlitten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Coronahilfen beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Coronahilfen Profisport 2021 sind Zuschüsse vom Bund und bieten eine finanzielle Unterstützung für Profisportverein, -unternehmen und verbände auf Bundesebene an.
Die Leistungen dienen der Abmilderung von finanziellen Einbußen bei Ticketeinnahmen und Verlusten, die aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 entstanden sind.
Sie können Zuschüsse im Rahmen der Coronahilfen für den Profisport bekommen, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:
Des Weiteren müssen Sie, um eine Unterstützung erhalten zu können:
und
Als Sportverein oder Unternehmen sind Sie für Ihre Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga der Männer nicht antragsberechtigt.
Anträge können Sie ausschließlich durch eine/n von Ihnen Bevollmächtigten eingereicht werden, wie beispielsweise:
Sie müssen die Zuschüsse nicht zurückzahlen.
Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport muss die/der von Ihnen Bevollmächtigte über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen.
Kurztext
Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport müssen Sie über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen. Dafür müssen Sie sich zuerst Registrieren.
Registrierungsverfahren:
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsadresse des/der Bevollmächtigten zwingend mit der Adresse im jeweiligen Berufsregister übereinstimmen muss, da sonst die Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Antragstellung:
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Antragsvoraussetzungen zur Kompensation von Ticketeinnahmeausfällen:
Antragsvoraussetzungen zur Kompensation von weiteren Verlusten:
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
keine
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
Ansprechpartner
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt
Tel:
+49 228 99358-0
|
Fax:
+49 228 99358-2823
E-Mail:
poststelle[at]bva-bund.de
Web:
www.bva.bund.de
Postanschrift:
50728 Köln, Stadt
Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Diensttag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Bundesverwaltungsamt (BVA), Coronahilfe
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt
Tel:
+49 228 99358-4760
E-Mail:
Sport-Corona-Hilfe[at]bva.bund.de
Postanschrift:
50728 Köln, Stadt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis12:00 Uhr