Daten für Statistiken zu Land- und Forstwirtschaft sowie zur Fischerei übermitteln
Sie betreiben eine Brüterei, eine Geflügelschlachterei oder ein Sägewerk oder sind Düngemittelhändler, -importeur oder -produzent? Dann müssen Sie bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.
Für Statistiken zur Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei erhebt das StBA bestimmte Daten von Unternehmen aus diesen Bereichen. Aus den Ergebnissen der Erhebungen werden Analysen und Prognosen über die Entwicklung auf dem Agrarsektor erstellt. Sie bilden damit eine Grundlage für politische Entscheidungen auf Landes-, Bundes- und Ebene der Europäischen Union (EU).
Wenn Sie ein Unternehmen aus einem der folgenden Bereiche führen und ausgewählt wurden, müssen Sie Daten an das StBA übermitteln:
Je nach Wirtschaftszweig sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, vierteljährlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls Angaben zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen machen.
Brütereien:
Merkmale zu Bruteiereinlagen und zur Kükenerzeugung, also
Geflügelschlachtereien:
Merkmale zur Geflügelschlachtung, also
holzbearbeitendes Gewerbe oder Sägewerke:
Merkmale über Rohholz und Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes, also
Düngemittel-Unternehmen:
Merkmale über den Inlandsabsatz von Düngemitteln, also
Kurztext
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
Melden Sie sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen:
Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.
Voraussetzungen
Sie betreiben ein Unternehmen aus einem der folgenden Bereiche und das StBA hat Sie dazu aufgefordert, Daten zu übermitteln:
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Bearbeitungsdauer
Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Dateneingabe benötigen Sie in der Regel zwischen 10 Minuten und 1 Stunde.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ansprechpartner
Statistisches Bundesamt (StBA)
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel:
+49 611 75-2405
|
Fax:
+49 611 75-4000
E-Mail:
info[at]destatis.de
Web:
www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Kontakt.html
Postanschrift:
65180 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten
Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr