Daten zu Bauarbeiten an Versorgungsnetzen für den Infrastrukturatlas liefern
Übermitteln Sie als Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes über das Portal des Infrastrukturatlas (ISA-Portal) Informationen zu geplanten oder laufenden Bauarbeiten und kommen so Ihrer gegebenenfalls bestehenden Auskunftsverplichtung nach.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Der Infrastrukturatlas (ISA) als Teil des Gigabit-Grundbuchs ist ein zentrales Informations- und Planungstool für den Breitbandausbau in Deutschland. Er zeigt eine Übersicht für erste Planungsstufen von Breitbandausbauprojekten und dient der Vorbereitung von konkreten Mitnutzungsansprüchen im fortgeschrittenen Planungsprozess.
Der ISA enthält die Infrastrukturdaten von mehreren 1.000 Netzbetreibern und stellt diese berechtigten Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Breitbandausbaus zur Verfügung. Die Geodaten, also beispielsweise der Verlauf von Glasfaserleitungen, werden im ISA auf digitalen Landkarten abgebildet.
Der ISA zeigt auch Informationen zu geplanten oder laufenden Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen.
Übermitteln Sie als Eigentümerin beziehungweise Eigentümer oder Betreiberin beziehungsweise Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes über das ISA-Portal Informationen zu geplanten oder laufenden Bauarbeiten und kommen so Ihrer gegebenenfalls Bestehenden gesetzlichen Auskunftsverplichtung nach. Unabhängig davon ist eine freiwillige Datenübermittlung relevanter Bauarbeiten jederzeit erwünscht.
Haben Sie Ihre relevanten Bauarbeiten an den ISA übermittelt, können Sie im Falle einer konkreten Anfrage zur Koordinierung von Bauarbeiten den Antragstellerinnen und Antragsstellern an den ISA verweisen. Zudem tragen Sie zur Beschleunigung des flächendeckenden Glasfaserausbaus sowie zur Reduzierung der Kosten beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen bei.
Kurztext
Voraussetzungen
Es fallen keine Kosten an.
§ 78 Abs. 1, Nummer 4 Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 82 Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 142 Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 3 Nummer 43 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Zentrale Informationsstelle - Referat 112
Tel:
+49 800 8111-777
|
Fax:
+49 800 8111-999
E-Mail:
infrastrukturatlas[at]bnetza.de
Postanschrift:
Postfach
Postfach 8001
53105
Bonn, Stadt
Öffnungszeiten:
Hotline:
Montag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr