Datenerhebungen in der Wirtschaft zu umweltrelevanten Themen
Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen nach Aufforderung Daten in Zusammenhang mit dem Umwelt- und Ressourcenschutz an das Statistische Bundesamt übermitteln.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.
Das StBA erstellt Umweltstatistiken mit Daten zu
Bei der Erhebung der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen handelt es sich um eine Vollerhebung. Alle anerkannten Sachverständigenorganisationen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüfen, werden befragt.
Im Rahmen der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz werden Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) ab 50 tätigen Personen befragt. Es handelt sich um eine Stichprobenziehung, wobei ausgewählte Wirtschaftsbereiche und Größenklassen voll erhoben werden.
Sie müssen dem StBA Daten für die Umweltstatistik übermitteln, wenn
Je nach Zuordnung sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Angaben zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Sachverständigenorganisation machen:
Kurztext
Wenn Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Sachverständigenorganisation ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
Sie erhalten eine automatisierte Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten angezeigt.
Bei Nachfragen zu Ihrer Meldung werden Sie von dem zuständigen Fachbereich kontaktiert.
Voraussetzungen
Sie sind eine Sachverständigenorganisationen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüft oder Ihr Unternehmen fällt in eine der folgenden Kategorien:
Für die Erhebung der laufenden Aufwendungen gilt zusätzlich, dass Ihr Unternehmen mindestens 50 tätige Personen hat.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Bearbeitungsdauer
Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise der Dateneingabe oder Abgabe der Daten benötigen Sie je nach Größe und Themenspektrum der Einrichtung in der Regel zwischen 5 Minuten und 1 Stunde.
Für die Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz beträgt die Bearbeitung des IDEV-Fragebogens für eine Meldung in der Regel zwischen 5 und 60 Minuten.
Für die Erhebung der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dauert die Bearbeitung des IDEV-Fragebogens für eine Meldung in der Regel zwischen 10 und 20 Minuten. Für die Abgabe der Daten mit eSTATISTIK.CORE benötigen Sie circa 5 Minuten.
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienst vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Statistisches Bundesamt (StBA)
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel:
+49 611 75-2405
|
Fax:
+49 611 75-4000
E-Mail:
info[at]destatis.de
Web:
www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Kontakt.html
Postanschrift:
65180 Wiesbaden, Landeshauptstadt
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Sprechzeiten
Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr