Der Arbeitsagentur Entlassungen melden
Beabsichtigen Sie in Ihrem Betrieb eine größere Zahl von Beschäftigten zu entlassen, müssen Sie das der Agentur für Arbeit rechtzeitig melden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie planen in Ihrem Betrieb eine größere Anzahl an Entlassungen? Dann sind Sie unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, das der Agentur für Arbeit vorab schriftlich zu melden (anzuzeigen). Das gilt auch, wenn Sie
Sie können die Entlassungsanzeige nicht nachholen. Ab wann die Anzeigepflicht besteht, richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes und der Zahl der Entlassungen. Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, müssen Sie ihn vor einer Anzeige bei der Agentur für Arbeit schriftlich über Ihr Vorhaben unterrichten. Gemeinsam mit dem Betriebsrat müssen Sie darüber beraten, wie Entlassungen verhindert und deren Folgen minimiert werden können.
Folgende Informationen müssen Sie dem Betriebsrat mitteilen:
Von der Anzeigepflicht bei Entlassungen ausgenommen sind:
Wenn Saison und Kampagne-Betriebe allerdings aus anderen Gründen Entlassungen vornehmen (zum Beispiel vor Saisonende oder wegen Betriebsstilllegung), gilt für sie die Anzeigepflicht.
Zählt Ihr Betrieb zum Baugewerbe und erhalten Sie Saison-Kurzarbeitergeld, dann müssen Sie die Entlassungen ebenfalls melden.
Kurztext
Vor der Anzeige:
Anzeige bei der Agentur für Arbeit:
Voraussetzungen
Wenn Ihr Betrieb folgende Voraussetzungen erfüllt, sind Sie zur Anzeige von Entlassungen verpflichtet:
Aufhebungsverträge und Eigenkündigungen von Beschäftigten stehen Entlassungen gleich, wenn sie von Ihnen als Arbeitgeber veranlasst sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Kündigungen müssen innerhalb von 90 Tagen ab dem frühesten Zeitpunkt, zu dem sie zulässig sind nach Ablauf der Sperrfrist ausgesprochen sein. Ansonsten müssen Sie die beabsichtigten Kündigungen der Agentur für Arbeit erneut melden.
Bearbeitungsdauer
Keine
Wenn es einen Betriebsrat gibt:
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel:
+49 911 179-0
|
Fax:
+49 911 179-2123
E-Mail:
zentrale[at]arbeitsagentur.de
Web:
www.arbeitsagentur.de
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline
Tel:
+49 800 4555520
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 18:00 Uhr
Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder
Web:
www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner