Der Künstlersozialkasse Änderungen der rechtlichen Verhältnisse mitteilen
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen fest und berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe.
Wenn sich Ihre rechtlichen Verhältnisse ändern, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre aktuelle oder zukünftige Abgabepflicht auswirkt.
Änderungen in den rechtlichen Verhältnissen sind zum Beispiel:
Kurztext
Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Kommt die Künstlersozialkasse zu dem Ergebnis, dass sich die Änderung Ihrer rechtlichen Verhältnisse auf Ihre Abgabepflicht auswirkt, wird die Künstlersozialkasse Sie hierüber informieren.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Tel:
+49 4421 9289000
E-Mail:
abgabe[at]kuenstlersozialkasse.de
Web:
www.kuenstlersozialkasse.de/
Postanschrift:
26380 Wilhelmshaven
Öffnungszeiten:
Service-Center (Hotline):
Montag: 09:00 – 16:00
Dienstag: 09:00 – 16:00
Mittwoch: 09:00 – 16:00
Donnerstag: 09:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 16:00
Besuche sind nach Terminvergabe möglich.