Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
Wer die Berufsbezeichnung "Diätssistentin / Diätassistent" führen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie die Berufsbezeichnung Diätassistentin/Diätassistent führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können gemäß § 2 Abs. 2 DiätAssG als gleichwertig anerkannt werden.
Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis gemäß § 1 DiätAssG in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.
Weitere Informationen zu Gesundheitsberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD).
LAsD - Gesundheitsberufe in Schleswig-Holstein
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
- Gewerbeanmeldung: Ausländische Gesellschaft
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
- Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Ansprechpartner
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SG 21/Gesundheitsberufe
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel:
+49431 988 9761
E-Mail:
gesundheitsberufe[at]shibb.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html
Öffnungszeiten:
Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr