Die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen
Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln wollen, müssen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen zeigen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde an. Wenn Sie diese Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen durchführen und von der Erlaubnispflicht befreit sind, müssen Sie zusätzliche Unterlagen Ihrer Anzeige beifügen. Haben Sie Ihre Tätigkeit bereits angezeigt und Ihre Angaben haben sich wesentlich geändert, so müssen Sie die Anzeige erneut erstatten. Die Anzeigepflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.
Kurztext
Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES). Eine telefonische Beratung im Vorwege der elektronischen Antragsstellung ist unter +49 4321 99 94-13 möglich.
Wollen Sie erstmalig als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen eine Tätigkeit aufnehmen oder wesentliche Angaben zu Ihrer Tätigkeit ändern, zeigen Sie diese bei der zuständigen Behörde an. Per Mail oder mithilfe des Online-Formulars geben Sie dazu Ihre Daten an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Die Behörde sendet Ihnen ggfs. eine Bestätigung Ihrer Anzeige zu und kann Ihre Tätigkeit
Welche Fristen muss ich beachten?
vor Aufnahme der Tätigkeit
Verwaltungsgebühr: EUR 30 - 120
§ 53 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Rechtsbehelf
Wenn die Behörde die angezeigte Tätigkeit
wird sie Ihnen einen entsprechenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.
Was sollte ich noch wissen?
GOES Zentrale Stelle für die Sonderabfallentsorgung in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH
Havelstraße 7
24539 Neumünster
Tel:
+494321 9994-0
|
Fax:
+494321 9994-44
E-Mail:
info[at]goes-sh.de
Web:
www.goes-sh.de