Eine allgemeine Vorprüfung für die Feststellung der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Bergbau beantragen
Wenn Sie ein bergbauliches Neu- oder Erweiterungsvorhaben planen, müssen Sie in bestimmten Fällen eine allgemeine Vorprüfung veranlassen, um festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, ein bergbauliches Neu- oder Erweiterungsvorhaben planen und die Voraussetzungen für die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung vorliegen, muss die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung durchführen. Mit dieser allgemeinen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für Ihr Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist.
Folgende Vorhaben benötigen beispielsweise eine allgemeine Vorprüfung:
Neben der allgemeinen Vorprüfung gibt es auch eine standortbezogene Vorprüfung.
Kurztext
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).
Sie können die allgemeine Vorprüfung online über die Plattform BergPass oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Allgemeine Vorprüfung online beantragen:
Allgemeine Vorprüfung schriftlich beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Voraussetzungen
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist notwendig, wenn Ihr Vorhaben eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Sie müssen für die allgemeine Vorprüfung folgende Angaben übermitteln:
§ 5 UVPG i.V.m. § 1 UVP-V Bergbau
§ 5 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
§ 1 Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau)
Rechtsbehelf
Die Feststellung der UVP-Pflicht können Sie nicht anfechten. Beruht die Feststellung auf einer Vorprüfung, kann in einem gerichtlichen Verfahren lediglich geprüft werden, ob die Vorprüfung den gesetzlichen Vorgaben entsprechend durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Bei der Vorprüfung berücksichtigt die Behörde, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale Ihres Vorhabens, des Standorts oder durch Ihre Vorkehrungen offensichtlich ausgeschlossen werden. Liegen der Behörde Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vor, bezieht sie diese Ergebnisse in die Vorprüfung ein.
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel:
+49 5323 9612-200
E-Mail:
poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
Web:
www.lbeg.niedersachsen.de