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Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie als Empfängerin oder Empfänger von Arbeitslosengeld II die Möglichkeit eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.

Die zu verrichtenden Tätigkeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen.

Eine Arbeitsgelegenheit kommt nur in Betracht, wenn Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mit anderen Leistungen erreicht werden kann. Eine Arbeitsgelegenheit dauert im Regelfall bis zu 24 Monate. Sie kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.

Arbeitsgelegenheiten werden von einem geeigneten Maßnahmeträger durchgeführt. Dies kann zum Beispiel ein Bildungsträger, ein karitatives und gemeinwohlorientiertes Unternehmen, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein.

Die Arbeitszeit wird im Einzelfall vom Jobcenter festgelegt.

Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter weist Ihnen eine Arbeitsgelegenheit zu. Sie bekommen zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung, beispielsweise für zusätzlich entstehende Fahrkosten oder für Arbeitskleidung. Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung bemisst sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die aufgrund der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit anfallen. Die Mehraufwandsentschädigung erhalten Sie nur für Stunden, in denen Sie tatsächlich Tätigkeiten verrichtet haben, also nicht für Krankheitszeiten, Urlaubstage, Wochenenden und Feiertage.

Über Ihren Maßnahmeträger sind Sie unfallversichert.

Wenn Sie von Ihrem Maßnahmeträger Sachleistungen aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel eine Monatsfahrkarte für Bus und Bahn erhalten, wird Ihre Mehraufwandsentschädigung entsprechend reduziert. Bekommen Sie vom Maßnahmeträger zusätzliche Geldleistungen, werden diese wie Einkommen berücksichtigt und mit Ihrem Arbeitslosengeld II verrechnet.

Ihrem Maßnahmeträger werden die für die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten erforderlichen Kosten erstattet.

Die Entscheidung über eine Arbeitsgelegenheit liegt im Ermessen Ihres Jobcenters. Einen Rechtsanspruch auf diese Förderung haben Sie nicht.

Kurztext

  • Arbeitsgelegenheiten Zuweisung
  • Für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II,

    • die sehr arbeitsmarktfern sind und besonderer Unterstützung und Begleitung bedürfen
    • die mit keiner anderen Eingliederungsleistung an das Arbeitsleben herangeführt werden können und
    • innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen waren

  • Ziel ist die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen und die Heranführung an den Arbeitsmarkt
  • Arbeitsgelegenheiten sind kein Arbeitsverhältnis.

    • Die Arbeiten müssen zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein.

  • Die Förderung umfasst:

    • Teilnehmende erhalten neben dem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung, zum Beispiel für zusätzliche Fahrkosten oder Arbeitskleidung.
    • Maßnahmekosten, das heißt erforderliche Sach- und Personalkosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Arbeitsgelegenheit entstehen, werden dem Maßnahmeträger erstattet.

  • Die Entscheidung über die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit liegt im Ermessen des Jobcenters. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
  • Zuständig: Jobcenter

 

Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

Zuständige Stelle

Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

 

Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.

  • Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
  • Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
  • Die Rückmeldung zur Zuweisung kann auch online erfolgen.

Voraussetzungen

  • Sie können einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, wenn

    • diese Leistung für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich ist und für Sie zur Heranführung an den Arbeitsmarkt keine andere Leistung in Betracht kommt und
    • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen waren.

  • Die Arbeitsgelegenheit muss

    • zusätzlich sein, das bedeutet, dass die zu verrichtenden Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
    • im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
    • wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.

 

§ 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Zuweisung in die Arbeitsgelegenheit

 

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

 

Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel: +49 911 179-0   |   Fax: +49 911 179-2123
E-Mail: zentrale[at]arbeitsagentur.de
Web: www.arbeitsagentur.de


Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline



Tel: +49 800 4555500  


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 – 18:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr

Freitag 08:00 – 18:00 Uhr


Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder




Web: www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner