Eine standortbezogene Vorprüfung für die Feststellung der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Bergbau beantragen
Wenn Sie ein bergbauliches Neuvorhaben planen, müssen Sie in bestimmten Fällen eine standortbezogene Vorprüfung veranlassen, um festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind und ein bergbauliches Neuvorhaben planen, muss die zuständige Behörde gegebenenfalls eine standortbezogene Vorprüfung durchführen. Mit dieser standortbezogenen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für Ihr Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Die standortbezogene Vorprüfung findet in 2 Stufen statt:
Stufe 1:
Stufe 2:
Neben der standortbezogenen Vorprüfung gibt es auch noch eine allgemeine Vorprüfung. Welche Vorhaben sich für die standortbezogene Vorprüfung qualifizieren, können Sie der Liste UVP-pflichtige Vorhaben der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen.
Bei der Vorprüfung berücksichtigt die Behörde, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Vorhabens, des Standorts oder durch Ihre Vorkehrungen offensichtlich ausgeschlossen werden. Liegen der Behörde Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vor, bezieht sie diese Ergebnisse in die Vorprüfung ein.
Kurztext
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).
Sie können die standortbezogene Vorprüfung online über die Plattform BergPass oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Standortbezogene Vorprüfung online beantragen:
Standortbezogene Vorprüfung direkt bei der zuständigen Behörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Voraussetzungen
In den Stufen 1 und 2 der Vorprüfung müssen Sie unterschiedliche Angaben machen.
Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens.
§ 5 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
§ 1 Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau)
Rechtsbehelf
Die Feststellung der UVP-Pflicht können Sie nicht einzeln anfechten.
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel:
+49 5323 9612-200
E-Mail:
poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
Web:
www.lbeg.niedersachsen.de