Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsunternehmen - Genehmigung
Wer als Energieversorgungsunternehmen Haushaltskunden mit Elektrizität oder Gas beliefert, muss dies der Bundesnetzagentur gegenüber anzeigen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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