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Nachlasspflegeschaft Anordnung

Nicht selten verstirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, oder ohne Angehörige, die bekannt wären. Besteht der Nachlass aus mehr Vermögen als Verbindlichkeiten, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger/eine Nachlasspflegerin ein.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Ansprechpartner

Amtsgericht Kiel

Deliusstraße 22
24114 Kiel
Tel: +49 431 604-0   |   Fax: +49 431 604-2850
E-Mail: verwaltung[at]ag-kiel.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGKiel/AGKiel_node.html


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