Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter beantragen
Sie möchten als Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin in Deutschland tätig werden? Dann beachten Sie die formale Berechtigung zum Führen dieser Berufsbezeichnung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Berufsbezeichnung Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin ist in Deutschland reglementiert und unterliegt somit rechtlichen Vorschriften. Das bedeutet, dass dieser Beruf nur mit einer staatlichen Erlaubnis ausgeübt werden darf. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin zu führen und als solche oder solcher zu arbeiten.
Wenn Sie über einen ausländischen, vergleichbaren Abschluss verfügen und als Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin in Deutschland tätig werden wollen, ist dies mithilfe eines Anerkennungsverfahrens möglich. Dementsprechend beantragen Sie eine staatliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde. Wenn Sie zur Zuwanderung nach Deutschland berechtigt sind, kann die Antragstellung auch aus dem Ausland erfolgen.
Kurztext
Schleswig-Holsteinische Institut für berufliche Bildung (SHIBB)
Sachgebiet 21 Gesundheits- und Pflegeberufe
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Kosten für das Verfahren hängen vom Aufwand im jeweiligen Fall ab. Ihre zuständige Stelle legt die exakten Kosten individuell fest und informiert Sie darüber. Es können weitere Kosten für Ausgleichsmaßnahmen, Übersetzungen oder ähnliches entstehen.
Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein.
§ 1 Absatz 1 Notfallsanitätergesetz (NotSanG)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist ein Rechtsbehelf zulässig. Mehr Informationen dazu, entnehmen Sie aus ihrem Bescheid.
Haben Sie ihren Abschluss in einem Land der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben oder dort bereits eine Anerkennung über ihre Qualifikation erhalten? Dann kann der Antrag auf Anerkennung in Schleswig-Holstein elektronisch über das Landesportal gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Berufsbezeichnung Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin bis zum Jahr 2014 unter der Bezeichnung Rettungsassistent oder Rettungsassistent in bekannt war. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gilt folglich für beide Bezeichnungen.
Landesportal Anerkennung beruflicher Qualifikation
Prüfung zur Berechtigung der Zuwanderung nach Deutschland
Unterstützende Institutionen
Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Beratungsstellen zur Anerkennung in Schleswig-Holstein
Netzwerk "Integration durch Qualifizierung (IQ)"
- Anerkennung als Stadtplanerin oder Stadtplaner mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
- Ausländische Berufsqualifikation, Anerkennung von psychotherapeutischen Weiterbildungsbezeichnungen in beruflichen Bereichen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten
Ansprechpartner
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SG 21/Gesundheitsberufe
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel:
+49431 988 9761
E-Mail:
gesundheitsberufe[at]shibb.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html
Öffnungszeiten:
Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr