Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs für Tierärzte und Tierärztinnen aus EU-Mitgliedstaaten beantragen
Sie möchten in Deutschland zeitlich begrenzt als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus der Europäischen Union, Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum arbeiten? Dann brauchen Sie hierfür eine Erlaubnis
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Der Beruf Tierärztin oder Tierarzt ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet, dass Sie in Deutschland als Tierärztin oder Tierarzt ohne Einschränkung arbeiten können, wenn Sie eine Approbation haben.
Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Tierärztin oder Tierarzt aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz besitzen, jedoch keine Approbation und den tierärztlichen Beruf nur zeitlich begrenzt ausüben wollen, benötigen Sie hierfür nur eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung Tierärztin beziehungsweise Tierarzt zu führen.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden.
Sie darf nur widerruflich und nur bis zu einer Gesamtdauer der tierärztlichen Tätigkeit von höchstens 4 Jahren erteilt oder verlängert werden.
Kurztext
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist dies das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss bevor Sie als Tierärztin oder Tierarzt arbeiten, gestellt werden.
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Übersetzer oder eine amtlich vereidigte Übersetzerin erfolgen.
§ 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
§ 3 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
§ 11 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ein tierärztliches Tätigwerden vor Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs kann zu strafrechtlichen Folgen führen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Veterinärwesen - Tierärztliches Berufsrecht
Ansprechpartner
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel:
0431 9880
E-Mail:
poststelle[at]mllev.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html