Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
Wer Luftfahrer / Luftfahrerinnen ausbilden möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für die Ausbildung von Luftfahrern benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
Zugangsvoraussetzungen gem. EASA Teil-FCL.915.FI:
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
An das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
35,00 Euro bis 380,00 Euro.
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nebst Nachweisen der Erfüllung der Voraussetzungen.
- Arbeitsschutz / Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)
- Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
- Handwerksrecht: Auskünfte allgemein
- Schädlingsbekämpferin / Schädlingsbekämpfer: Sachkundeprüfung
- Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
38144 Braunschweig
Tel:
+49 531 2355-115
|
Fax:
+49 531 2355-710
Web:
www.lba.de