Futtermittelkontrolle
Produkt begleitende amtliche Überwachung von Futtermitteln auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von rund 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei rund 66 Mio. Tonnen jährlich, was ungefähr dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht.
Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln - kurz: Futtermittelkontrolle - soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.
- Abschluss des Landpachtvertrages melden
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Vermarktung von Geflügelfleisch
Ansprechpartner
Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel:
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Fax:
+49 4321 904-619
E-Mail:
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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Fleethörn 29-31
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poststelle[at]mllev.landsh.de
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