Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.
Es gibt Schulungen und Prüfungen für den
Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Erstprüfung müssen Sie eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie eine Schulung von 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie einen Schulungsnachweis haben, der bald abläuft, können Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen. Hierfür müssen Sie Ihren Schulungsnachweis vorlegen.
Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:
Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.
Kurztext
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Zunächst absolvieren Sie eine Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem privaten Anbieter.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.
Voraussetzungen
Grundprüfung
Verlängerungsprüfung
Ergänzungsprüfung
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab bestandener Grundprüfung.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK, bei der Sie die Prüfung ablegen.
Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:
Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:
§ 3 Absatz 1
§ 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Rechtsbehelf
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Dichtheitsprüfung
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Starthilfe und Unternehmensförderung
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
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Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
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Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30