Gesundheitsberufe, Gesundheitsfachberufe: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Berufsbezeichnungen in Gesundheitsfachberufen (z.B. Ergotherapeut, Logopäde), bedürfen einer Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
Bitte wenden Sie sich an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB Landesamt).
Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.
Da unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle (SHIBB Landesamt) in Verbindung zu setzen.
§ 1 Absatz 1 Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG)
§ 2 Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG)
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 9.6.1 (VwGebV)
§ 2 Notfallsanitätergesetz (NotSanG)
Formloser Antrag.
Ansprechpartner
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SG 21/Gesundheitsberufe
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel:
+49431 988 9761
E-Mail:
gesundheitsberufe[at]shibb.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html
Öffnungszeiten:
Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr