Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:
die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.
Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.
Kurztext
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
Voraussetzungen
Ihr Antrag sollte beinhalten:
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
- LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel:
0431 3830
|
Fax:
0431 383-2754
E-Mail:
gst[at]lbv-sh.landsh.de