Grundsteuer
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:
Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein
Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.
Finanzämter in Schleswig-Holstein
Rückrufservice zur Grundsteuer
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Die Erlaubnis für die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung
- Zerlegungsvermessung veranlassen
- Zulässigkeit von Vorhaben
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
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Fax:
+49 4340/409-329
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info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilungsleiter
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei
Tel:
+49 4340/409-201
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Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
m.carstensen[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Obergeschoss
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Zimmer:
31
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei
Tel:
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Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
v.tetens[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
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Zimmer:
3
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei
Tel:
+49 4340/409-206
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Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
m.wolfeil[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
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Zimmer:
3
Amt Achterwehr - Kämmerei
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
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+49 4340 409-329
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finanzabteilung[at]amt-achterwehr.de
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www.amt-achterwehr.de
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