Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken
Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.
Kurztext
Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen
Dies sind die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die in Schleswig-Holstein bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) eingerichtet sind.
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins
Zuständige Stelle
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Voraussetzungen
Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie
sind.
Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn
es beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus
Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z.B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z.B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.
Was sollte ich noch wissen?
keine
Bemerkungen
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein
Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
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24768 Rendsburg
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Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
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Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
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