Härtefallerlass der BAföG-Rückzahlungsschuld nach Ablehnung eines Kooperationserlasses beantragen
Wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Härtefallerlass Ihres Darlehens stellen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Ihre Entscheidung für oder gegen ein BAföG-Ausbildungsdarlehen soll Sie nicht zu Verschuldungsängsten führen. So können Sie einen Härtefallerlass stellen, wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde.
Mit Härtefall ist ein nur geringfügiger Verstoß gegen Ihre Pflichten zur Zahlung und Mitwirkung im gesamten Rückzahlungszeitraum gemeint.
Ihr Antrag kann
Sie können Ihren Antrag formlos
beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.
Kurztext
Den Antrag können Sie formlos
beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn
Voraussetzungen für den Härtefallerlass:
Hinweis
Zinsen werden immer dann erhoben, wenn Sie mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in Rückstand geraten sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung: innerhalb 1 Monats nach Ablehnung des Kooperationserlasses
Bearbeitungsdauer
Ansprechpartner
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt
Tel:
+49 228 99358-0
|
Fax:
+49 228 99358-2823
E-Mail:
poststelle[at]bva-bund.de
Web:
www.bva.bund.de
Postanschrift:
50728 Köln, Stadt
Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Diensttag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Bundesverwaltungsamt (BVA), BF, BAföG-Rückforderungen
Eupener Straße 125
50933 Köln, Stadt
Tel:
+49 221 758-45454
Web:
www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/Kontakt/kontakt_node.html
Postanschrift:
Barbarastraße 1
50735
Köln, Stadt
Öffnungszeiten:
Servicezeiten
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