Hafenärztlicher Dienst
Der hafenärztliche Dienst ist zum Beispiel für die hygienische Überwachung von Schiffen, das Ausstellen von Schiffshygienebescheinigungen oder die reisemedizinische Beratung von Seeleuten zuständig.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Der hafenärztliche Dienst ist zuständig für die
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst/Gesundheitsamt), in dessen/deren Bezirk sich der Hafen befindet.
Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein
Es können Gebühren gemäß der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung anfallen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Amtsärztliche Untersuchung
- Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen
- Ausländische Berufsqualifikation, Anerkennung von psychotherapeutischen Weiterbildungsbezeichnungen in beruflichen Bereichen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter beantragen
- Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja