Handelsbezeichnung im Verzeichnis für Fischerei und Aquakultur neu beantragen oder ändern
Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung für Erzeugnisse aus der Fischerei und Aquakultur beantragen möchten, können Sie hierfür einen Antrag stellen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Im Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur werden alle in Deutschland zulässigen Handelsbezeichnungen gelistet. Für Handelsbezeichnungen, die noch nicht endgültig in dieses Verzeichnis aufgenommen worden sind, gibt es eine gesonderte Liste.
Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung beantragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
Weitere Hinweise zur Vergabe von Handelsbezeichnungen finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Wenn Sie zu einer bereits bestehenden Handelsbezeichnung eine ergänzende Bezeichnung wünschen, beantragen Sie bitte eine neue Handelsbezeichnung.
Alle Listen sind über die Webseite der BLE einsehbar und stehen zum Download bereit.
Kurztext
Die Eintragung einer neuen Handelsbezeichnung müssen Sie schriftlich beantragen.
Voraussetzungen
Sie müssen Marktbeteiligte beziehungsweise Marktbeteiligter sein, also kommerziell Erzeugnisse der Fischerei oder Aquakultur
Hinweis: Verbände der Fischereiwirtschaft sind nicht antragsberechtigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag spätestens 6 Wochen vor geplanter Verwendung der Handelsbezeichnung stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Antrag auf eine Handelsbezeichnung für Fischereiprodukte
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
Tel:
+49 22899 6845-0
|
Fax:
+49 22899 6845-3444
E-Mail:
info[at]ble.de
Web:
www.ble.de/DE/Startseite/startseite_node.html
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr