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Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk beantragen

Sie sind mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen und möchten ein weiteres Handwerk ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen. Wer bereits ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt, kann eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
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Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel: 0049461 866-0   |   Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info[at]hwk-flensburg.de

Postanschrift:

Postfach 1738
24907 Flensburg


Öffnungszeiten:

Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr


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