Handwerksrolle: Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb
Handwerkliche Nebenbetriebe müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch in die Handwerksrolle eingetragen werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle besteht auch für
verbunden sind, wenn in ihnen in einem zulassungspflichtigen Handwerk Waren zum Absatz an Dritte handwerksmäßig hergestellt oder Leistungen für Dritte handwerksmäßig erbracht werden.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb (Handwerksrolle) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
- Abschrift aus dem Handelsregister anfordern.
- Eintrag in das Fischereibuch beantragen
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel:
0049461 866-0
|
Fax:
0049461 866-110
E-Mail:
info[at]hwk-flensburg.de
Postanschrift:
Postfach
1738
24907
Flensburg
Öffnungszeiten:
Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr