Jahresabrechnung bei der Künstlersozialkasse anfordern
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.
Die Jahresabrechnung enthält Angaben über
Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn
Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).
Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.
Kurztext
Grundsätzlich gilt:
Sollten Sie eine Jahresabrechnung nicht mehr vorliegen haben und eine Kopie benötigen, können Sie diese online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.
Online-Anforderung:
Anforderung per Post:
Telefonische Anforderung:
Die Künstlersozialkasse sendet Ihnen die gewünschte Kopie schriftlich zu.
Voraussetzungen
Sie müssen in dem jeweiligen Jahr über die Künstlersozialkasse versichert gewesen sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
§ 20 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
§ 25 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
Rechtsbehelf
E in Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Tel:
+49 4421 9289000
E-Mail:
abgabe[at]kuenstlersozialkasse.de
Web:
www.kuenstlersozialkasse.de/
Postanschrift:
26380 Wilhelmshaven
Öffnungszeiten:
Service-Center (Hotline):
Montag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
Besuche sind nach Terminvergabe möglich.