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Kaffeesteuer bezahlen

Wenn Sie gewerblichen Umgang mit Kaffee oder kaffeehaltigen Waren haben, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kaffeesteuer bezahlen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Tel: +49 228 303-26040   |   Fax: +49 228 303-97924
E-Mail: enquiries.english[at]zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html

Postanschrift:

Postfach 100761
01077 Dresden, Stadt


Öffnungszeiten:

Anrufzeiten:
Montag 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 Uhr


Örtlich zuständiges Hauptzollamt




Web: www.zoll.de


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