Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Mit Hilfe des digitalen Kontrollgerätes werden Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01. Mai 2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die
Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jede Fahrerin/jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
Voraussetzungen:
Die Antragstellerin/der Antragsteller soll ihren/einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben beziehungsweise ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.
Die Fahrerkarte können nur Inhaberinnen/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt in deren/dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.
Die Fahrerkarte kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, mindestens jedoch 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit, neu beantragt werden.
Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Informationen zum Kontrollgerätekartenregister sowie zum digitalen EG-Kontrollgerät finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
- Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
- LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
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Postanschrift:
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Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
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Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
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Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
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