Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis beantragen
Wenn Sie Krankheitserreger nach Deutschland einführen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie benötigen eine Erlaubnis nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn Sie als verantwortliche Person
Als Krankheitserreger gelten
Als Tätigkeiten mit Krankheitserregern gelten insbesondere:
Bestimmte Tätigkeiten oder Personen, die mikrobiologische Untersuchungen zur Diagnostik für die unmittelbare Behandlung der eigenen Patientinnen und Patienten durchführen sind von der Erlaubnispflicht befreit. Dazu zählen:
Gehören Sie einer der oben genannten Gruppen an, erkundigen Sie sich vor Tätigkeitsbeginn bei der für Sie zuständige Behörde. Sie müssen Ihre Tätigkeit dort melden.
Kurztext
Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
Hinweis: Auch andere, mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeiten auf den Gebieten der Bakteriologie, Mykologie, Parasitologie oder Virologie gelten als Nachweis der Sachkenntnis. Voraussetzung ist, dass Sie dabei eine gleichwertige Sachkenntnis erworben haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie benötigen die Erlaubnis durch die Behörde rechtzeitig vor Tätigkeitsbeginn, um Ihre Tätigkeit 30 Tage vor dem geplanten Start anzeigen zu können.
Nachweis eines Studienabschlusses:
Tätigkeitsnachweis:
Nachweis der Zuverlässigkeit:
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Alle Tätigkeiten mit Krankheitserregern, auch die erlaubnisfreien Tätigkeiten, sind anzeigepflichtig.
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Fahrerqualifizierungsnachweis
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Fischereischein ausstellen bei Verlust
- Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Zulassung
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
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Fax:
+49 431 530550-99
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sowie Termine nach Vereinbarung
Kreis Rendsburg-Eckernförde
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Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
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Aufzug vorhanden: ja