Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Kurztext
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Es fallen keine Kosten an.
§ 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
§§ 585 bis 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
- Erlaubnis beantragen zum Züchten oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßern, die für Tierversuche oder andere wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind
- Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
- Veterinärangelegenheiten
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 704-0
|
Fax:
+49 4347 704-116
E-Mail:
Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr