Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
Wer eine öffentliche Lotterie oder Tombola durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Zu den genehmigungspflichtigen Glücksspielen zählen u.a. Lotterien und Ausspielungen.
Wenn Sie eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch Tombolen) durchführen möchten, müssen Sie diese beantragen und genehmigen lassen.
Für die Genehmigung, die Änderung oder Aufhebung einer Genehmigung sowie Überwachungsmaßnahmen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der zum Zeitpunkt der Amtshandlung geltenden Fassung erhoben.
Amtshandlungen bei Lotterien von Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird, sind gebührenfrei.
Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt rechtswidrig und kann sich strafbar machen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein.
Weitere Informationen zum Glücksspielwesen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Fahrerqualifizierungsnachweis
- Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen
- Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
- Ladenöffnungszeiten
- Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-103
E-Mail:
u.kasper[at]amt-achterwehr.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Bevölkerungsschutz und Ordnung
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-321
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Fax:
+49 4331 202-602
E-Mail:
ordnungsamt[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
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Zimmer:
109
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