Marktakteure im Register anmelden
Wenn Sie Marktakteur im Strom- oder Gasmarkt sind, müssen Sie sich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Das Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst als zentrales Register für die Energiewende Daten zu allen relevanten Marktakteuren im Energiemarkt Strom und Gas und in einem zweiten Schritt sämtlichen Erzeugungsanlagen:
Wenn Sie eine Strom- oder Gaserzeugungsanlage (beispielsweise Photovoltaikanlage, Windenergieanlag, Blockheizkraftwerk, Batteriespeicher, Biomethananlage) betreiben, müssen Sie diese im MaStR registrieren. Sie sind auch dann zur Registrierung verpflichtet, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft. Das bedeutet: auch wenn Sie Ihre Anlage schon an verschiedenen anderen Stellen registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder in früheren Registern der Bundesnetzagentur, müssen Sie diese Anlagen noch einmal ins MaStR eintragen.
Als Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen) können Sie in Ausnahmefällen auf Anfrage die Registrierung auch über Formulare durchführen.
Behörden können auf die Daten des MaStR zugreifen. Damit können sie eigene Erhebungen entweder deutlich vereinfachen oder ganz entfallen lassen. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben.
Kurztext
Wenn Sie sich selbst als Betreiber und Ihre Strom- und Gaserzeugungsanlagen im MaStR anmelden möchten, können Sie das über das MaStR-Internetportal tun:
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für die Meldung der Marktakteure gilt eine Frist von 1 Monat.
Bearbeitungsdauer
Sie müssen nichts bezahlen.
Für die Registrierung als Marktakteur sind keine speziellen Unterlagen erforderlich. Für die Registrierung der Einheiten im zweiten Schritt werden die Unterlagen separat aufgelistet.
Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV)
§ 111e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
§ 111f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Formulare: in Ausnahmefällen nur für natürliche Personen auf Antrag (telefonisch oder schriftlich)
Onlineverfahren: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Internetportal des Marktstammdatenregisters
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 14-0
|
Fax:
+49 228 14-8872
E-Mail:
info[at]bnetza.de
Web:
www.bundesnetzagentur.de/
Postanschrift:
Postfach
8001
53105
Bonn, Stadt
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Marktstammdatenregister
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 143333
|
Fax:
+49 228 143334
Web:
www.marktstammdatenregister.de/kontakt