Maßnahme, die auf eine Ausbildung vorbereitet, beantragen
Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) hilft Ihnen, wenn Sie Probleme haben, eine Ausbildung zu finden oder eine Ausbildung abgebrochen haben. Mit der BvB können Sie die Zeit bis zu Ihrer (nächsten) Ausbildung sinnvoll nutzen und kommen auf dem Weg ins Berufsleben voran.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) kann Sie auf eine Ausbildung vorbereiten und Ihnen dabei helfen, einen passenden Ausbildungsberuf und eine passende Ausbildungsstelle zu finden.
Während der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme haben Sie Unterricht und absolvieren auch mehrere Betriebspraktika. Dadurch können Sie verschiedene Berufe kennenlernen, in unterschiedliche Arbeitswelten hineinschnuppern und eine Berufswahlentscheidung treffen.
Ihnen werden Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung beziehungsweise für die Aufnahme einer Arbeit vermittelt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme auch einen Hauptschulabschluss beziehungsweise gleichwertigen Schulabschluss nachholen.
Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an einer allgemeinen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen.
Ziel ist es, Sie in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt einzugliedern.
Während einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme können Sie in der Regel Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Auch können in der Regel Ihre Fahrkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
Hinweis für Kundinnen und Kunden, die Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) erhalten:
Bei Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten Sie ab dem 01.07.2023 einen zusätzlichen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich. Einen eigenen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen.
Kurztext
Ob eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Sie in Frage kommt, entscheidet die Berufsberatung der Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter:
Voraussetzungen
Eine Teilnahme kommt in Frage, wenn:
Falls Sie bereits an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, können Sie erneut gefördert werden, wenn die Teilnahme für den Eingliederungserfolg erforderlich ist.
Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an einer allgemeinen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen, sofern
Besondere Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer:
Als Ausländerin und Ausländer sollten Sie das Sprachniveau B1 haben und schulische Kenntnisse besitzen, die einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung erwarten lassen.
Neben den bereits aufgeführten Voraussetzungen können Sie grundsätzlich gefördert werden, wenn
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Für Sie ist es jedoch wissenswert, dass die Berufsvorbereitenden Maßnahmen im September eines Jahres beginnen.
Gegebenenfalls können sich aus dem Beratungsgespräch mit Ihrer Berufsberaterin/ Ihrem Berufsberater der Agentur für Arbeit beziehungsweise den Integrationsfachkräften des Jobcenters weitere durch Sie beizubringende Unterlagen ergeben.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Bietet das Bundesland, in dem Sie wohnen, eine schulische berufsvorbereitende Maßnahme mit Erwerb des Hauptschulabschlusses an, ist eine Teilnahme an dieser Maßnahme vorrangig.
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel:
+49 911 179-0
|
Fax:
+49 911 179-2123
E-Mail:
zentrale[at]arbeitsagentur.de
Web:
www.arbeitsagentur.de
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
Tel:
+49 800 4555500
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 18:00 Uhr
Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder
Web:
www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner