Medizinische Reha auf Kosten der Rentenversicherung beantragen
Sie können eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die medizinische Rehabilitation dient der Verbesserung oder Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit.
Eine Wiederholung der medizinischen Reha ist grundsätzlich nach Ablauf von 4 Jahren möglich es sei denn, die Leistung ist aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig erforderlich.
Die Reha dient der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Die Art der Behandlung und Auswahl der Reha-Einrichtung richtet sich nach Ihren Beschwerden.
Die Reha findet in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung oder in einer ihrer Vertragseinrichtungen statt. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind sowohl stationär als auch ganztägig ambulant möglich und dauern in der Regel 3 Wochen. Für Abhängigkeitskranke gibt es von dieser Leistungsform und -dauer abweichende Regelungen.
Das wird von der Rentenversicherung gezahlt:
Bei einer stationären medizinischen Reha können Sie mit maximal 10,00 EUR am Tag an den Kosten beteiligt werden. Die Zuzahlung ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig.
Falls Arbeitgebende aufgrund von gleichartigen Vorerkrankungen während Ihrer medizinischen Reha das Arbeitsentgelt nicht weiterzahlen, erhalten Sie von der Rentenversicherung möglicherweise ein Übergangsgeld.
Eine medizinische Reha können Sie nicht erhalten, wenn Sie
Kurztext
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Voraussetzungen
Sie können eine medizinische Rehabilitation von der Rentenversicherung erhalten, wenn Sie
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 3 Wochen.
Es fallen keine Kosten an.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ansprechpartner
Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung
Ihr zuständiger Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Tel:
+49 800 10004800
Web:
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/Servicetelefon-fuer-Hoergeschaedigte/servicetelefon-fuer-hoergeschaedigte_node.html
Öffnungszeiten:
Servicezeiten
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr