Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
Wer Messgeräte instand setzen möchte, benötigt eine Zulassung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Bei der Eichung wird ein geprüftes Messgerät, das die gesetzlichen Forderungen einhält, durch ein Eichkennzeichen als geeicht gekennzeichnet und durch Sicherungsstempel gegen Eingriffe geschützt. Je nach Messgeräteart variiert die Eichfrist (Dauer der Gültigkeit der Eichung) zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren mitunter auch unbefristet. Neu inverkehrgebrachte Messgeräte entsprechen geeichten Messgeräten und bedürfen für die Dauer der ersten Eichfrist keiner Eichung.
Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte beziehungsweise der Eichung gleichgestellte Messgeräte reparieren oder instand setzen (Instandsetzer), auf deren Antrag die Befugnis erteilen, instand gesetzte Messgeräte durch ein besonderes Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen). Nur so gekennzeichnete Messgeräte dürfen nach einer Reparatur mit Sicherungsstempelverletzung eichrechtlich konform weiterverwendet werden.
Die Befugniserteilung erfolgt auf Antrag. Bei der Beurteilung ist insbesondere die Sachkunde zu berücksichtigen. Als Nachweis genügt für die Personen, die Instandsetzungen durchführen
Weiterhin werden Kenntnisse bezüglich des Eichrechts/der Eichtechnik benötigt. Instandsetzerpersonal für elektronische Einrichtungen muss vom Hersteller oder einem von diesem autorisierten Vertriebspartner messgerätespezifisch geschult sein.
An die Eichdirektion Nord.
Es fallen je nach Aufwand Gebühren gemäß der Eichkostenverordnung an. Genaue Auskünfte erteilt die Eichdirektion Nord.
In dem Antrag sind die Messgerätearten, für die die Instandsetzungsbefugnis beantragt wird, zu benennen.
Da gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis der genannten Voraussetzungen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
- Erlaubnis zur Errichtung einer Börse beantragen
- Fischereischein ausstellen bei Verlust
- Spielcasino / Spielbank: Zulassung
Ansprechpartner
Eichdirektion Nord
Düppelstraße 63
24105 Kiel
Tel:
+49431 988-4450
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Fax:
+49431 988-4459
E-Mail:
info[at]ed-nord.de
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