Nach Anmeldung bei der Künstlersozialkasse Widerspruch gegen den Bescheid zur Künstlersozialabgabepflicht einlegen
Die Künstlersozialkasse hat für Ihr Unternehmen die Künstlersozialabgabepflicht festgestellt. Sie sind damit nicht einverstanden und können dagegen Widerspruch einlegen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Aufgrund Ihres Widerspruchs prüft die Künstlersozialkasse (KSK) nochmals, ob die Abgabepflicht für Ihr Unternehmens tatsächlich richtig ist. Dieses kann allein aufgrund des bisherigen Sachverhalts erfolgen oder durch ergänzende Angaben oder Unterlagen, die Sie im Widerspruchsverfahren nachgereicht haben.
Sie haben das Recht, eine bevollmächtigte Person zu beauftragen, die in Ihrem Namen die Kommunikation mit der KSK führt. Dies kann beispielsweise eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt sein. Wenn der Widerspruch für Sie Erfolg hat, erstattet die KSK in der Regel die Kosten der bevollmächtigten Person. Kosten eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin können nicht erstattet werden.
Kurztext
Sie reichen Ihren Widerspruch gegen die Künstlersozialabgabepflicht schriftlich bei der KSK ein.
In Ihrem Schreiben sollten Sie folgende Punkte beachten:
Sollten Ihre Angaben oder zuvor eingereichte Unterlagen für eine Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht ausreichen, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
Damit Ihr Widerspruch erfolgreich sein kann, sollten Sie die von der KSK gesetzten Fristen einhalten. Fristverlängerungen sind auf Nachfrage möglich.
Wenn noch nicht über Ihren Widerspruch entschieden wurde, können Sie ihn jederzeit zurücknehmen.
Über die Entscheidung zu Ihrem Widerspruch erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Bekanntgabe des Bescheides im Inland: 1 Monat.
Bei Bekanntgabe des Bescheides im Ausland: 3 Monate.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 6 Monate.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Die KSK fordert bei Ihnen im Regelfall fehlende Unterlagen an, die sie zu ihrer Entscheidung benötigt.
Sie können aber auch von sich aus alle Unterlagen einreichen, die Sie für wichtig halten, um Ihr Anliegen zu bekräftigen.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Tel:
+49 4421 9734051500
|
Fax:
+49 4421 7543-5050
E-Mail:
abgabe[at]kuenstlersozialkasse.de
Web:
www.kuenstlersozialkasse.de/
Postanschrift:
26380 Wilhelmshaven
Öffnungszeiten:
Service-Center (Hotline):
Montag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
Besuche sind nach Terminvergabe möglich.