Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland können nachträglich in Deutschland in das Sterberegister eingetragen werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
An das Standesamt
In allen anderen Fällen an das
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 - 90 269-5000
Fax: + 49 30 - 90 269-5245
60,00 Euro nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 19.3.2.4.
Dokumente der oder des Verstorbenen:
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Antragsberechtigte sind:
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
0431 65009-0
|
Fax:
0431 6509-14
E-Mail:
info[at]molfsee.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
Tel:
+49 431 65009-26
|
Fax:
+49 431 650914
E-Mail:
m.hackauf[at]molfsee.de
|
Zimmer:
16
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
Tel:
+49 431 65009-29
|
Fax:
+49 431 650914
E-Mail:
b.rohwer[at]molfsee.de
|
Zimmer:
19
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
Tel:
+49 431 65009-11
|
Fax:
+49 431 650914
E-Mail:
s.lohse[at]molfsee.de
|
Zimmer:
20