Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
Bestimmte Eingriffe in die Natur und/oder Landschaft bedürfen einer Genehmigung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung. Solche genehmigungsbedürftigen Eingriffe sind
die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Nicht als Eingriff gilt die
Ebenfalls keine Eingriffe sind Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern nach § 38 Landeswassergesetz (WasG SH) sowie von den Naturschutzbehörden angeordnete oder geförderte Naturschutzmaßnahmen zur Herstellung, Pflege und Entwicklung von Flächen und Landschaftselementen.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Die Genehmigung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.
Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen
Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.
Insbesondere bei großen Infrastrukturvorhaben ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz" notwendig. Dieser soll enthalten:
Es wird empfohlen, sich diesbezüglich frühzeitig an die zuständige Stelle zu wenden.
§§ 17 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG)
Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - WasG SH)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.1.5 - VwGebV
Formloser Antrag.
Was sollte ich noch wissen?
In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß §§ 44, 45 BNatSchG vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
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Fax:
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Web:
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Kaiserstraße 8
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Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
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Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
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