Objekt-Identifikator (OID) für den elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen in Deutschland beantragen
Wenn Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Softwareherstellende oder IT-Dienstleistende Daten zwischen Ihrer Software und anderen Softwaresystemen im Gesundheitswesen austauschen möchten, können Sie diese Objekte mit eindeutigen Objekt-Identifikationsnummern kennzeichnen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Unternehmen, das Software herstellt oder IT-Dienstleister Ihre Objekte für den Austausch kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikationsnummern (OID) zugewiesen.
Eine OID ist eine feste Nummer zur Identifizierung von Objekten. Das sind zum Beispiel:
Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.
Kurztext
Als antragsstellende Person beantragen Sie online die Zuweisung einer Objekt-Identifikationsnummer (OID) oder stellen einen Änderungsantrag für eine bestehende OID:
Voraussetzungen
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Zuteilung einer OID dauert maximal 1 Woche.
Es fallen keine Kosten an.
Keine
Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.12.2005 (AZ Z25-133000/05)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ansprechpartner
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Abteilung Kodiersysteme & Register – Fachgebiet Medizinische Terminologien (K3)
Waisenhausgasse 36-38a
50676 Köln, Stadt
Tel:
+49 228 99307-4945
|
Fax:
+49 228 99307-5207
E-Mail:
oid-registratur[at]bfarm.de
Web:
www.bfarm.de