Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
Mit einer öffentlichen Bestellung als Probenehmer stehen Sie Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit als besonders zuverlässige, glaubwürdige und erfahrene Person zur Verfügung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Als Probenehmer prüfen Sie die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren in der Herstellung und im Warenverkehr. Wenn Sie besondere Sachkunde, persönliche Eignung und nötige Unabhängigkeit nachweisen, können Sie öffentlich bestellt und vereidigt werden.
Sie unterwerfen sich damit zusätzlichen Berufs- und Objektivitätspflichten.
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Ãffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Mit der öffentlichen Bestellung wird ein besonderes öffentlich-rechtliches Qualitätssiegel für Sachverständige in Deutschland verliehen. Es gibt keine höhere Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit.
Verwaltungen und Gerichte sollen diese Sachverständigen bevorzugt beauftragen. Sie stehen aber auch der Wirtschaft und privaten Auftraggebern zur Verfügung.
Neben allen Industrie- und Handelskammern sind in einigen Bundesländern auch andere Berufskammern wie Ingenieurâ, Architekten oder Landwirtschaftskammern und andere staatliche Stellen zur öffentlichen Bestellung berechtigt.
Die Kontaktdaten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in einheitlichen Verzeichnissen veröffentlicht.
Die Bezeichnung âöffentlich-bestellt und vereidigtâ ist rechtlich geschützt.
Kurztext
Das Verfahren ist sehr komplex und ist je nach Sachgebiet leicht unterschiedlich. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich schon vor der Antragstellung bei der zuständigen Kammer persönlich beraten lassen.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Die nötigen Prüfungen sind umfangreich und können je nach Bestellungsgebiet zwischen ca. sechs und zwölf Monate in Anspruch nehmen.
Die Gebühren variieren und werden von den einzelnen Kammern festgelegt. Gebührenrahmen: EUR 500 3.500. Hinzu kommen die Auslagen für Fachgremien und Auskünfte: EUR 1.000 2.000
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Kammer, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Ansprechpartner
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Mitarbeiter (Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Recht & Steuern)
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Zimmer:
3. Etage