Öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung beantragen
Für Investitionen, die auf die Anschaffung von neuen Maschinen/ Anlagen und Gebäuden abzielen und verbunden mit der Schaffung von Arbeitsplätzen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Fördermaßnahme zielt branchenübergreifend auf Investitionen von Unternehmen zur Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie auf den Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen und gleichwertigen Raumentwicklung in Schleswig-Holstein ab.
Kurztext
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert regelmäßig mehrere Monate.
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 5 Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Ansprechpartner
Investitionsbank Schleswig-Holstein für EFRE
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel:
+49 431 9905-0
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Fax:
+49 431 9905-3383
E-Mail:
info[at]ib-sh.de